Wenn das Paket beschädigt ist, prüfen Sie den Inhalt sorgfältig darauf, ob die bestellten Artikel unversehrt und vollständig sind.
Bei beschädigten Artikeln oder Teilverlusten sind Sie verpflichtet den Schaden zu dokumentieren.
Melden Sie den Schaden innerhalb von 7 Tagen bei einer Poststelle. Dort wird eine Nachforschung eingeleitet und eine Schadensnummer oder eine abgestempelte Schadensmeldung ausgestellt. Zur versicherungstechnischen Dokumentation sollten Fotos des Paketes und der Ware gemacht werden. Senden Sie alle Unterlagen an unseren Kundenservice.
Bitte beachten Sie:
- Ohne eine offiziell registrierte Schadensmeldung durch die Post kann keine Nachforschung eingereicht werden. Der Schaden oder Verlust ist dann nicht über die Paketversicherung abgedeckt.
- Die Post muss die Schadensmeldung innerhalb der Frist aufnehmen, auch wenn zunächst kein Schaden sichtbar ist. Wird die Aufnahme verweigert, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen, inklusive Name des Mitarbeiters, Postfiliale, Anschrift, Datum und Uhrzeit.
Eine Nachforschung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Ein Neuversand oder eine Rückerstattung ist vorab nicht möglich.
Sind die Pakete versichert?
Ja, die Pakete sind gegen Transportschäden und Diebstahl versichert.